Die Abgabe von Lebensmitteln erfolgt an Bedürftige („Hartz IV“-Empfänger/innen, Rentner/innen mit geringem Einkommen (bis 900,- Euro pro Monat, Empfänger von Grundsicherung etc.) gegen Nachweis. Zusätzlich ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
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Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Das wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen und Aktionen für notleidende oder gefährdete Menschen, die wegen wirtschaftlicher Notlage der finanziellen Unterstützung oder der Unterstützung durch Sachmittel bedürfen, oder denen eine der vorstehend beschriebenen Notlage droht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins, ist das Sammeln und die Ausgabe von Lebensmitteln des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs.
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Auszug aus der Satzung
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Das wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen und Aktionen für notleidende oder gefährdete Menschen, die wegen wirtschaftlicher Notlage der finanziellen Unterstützung oder der Unterstützung durch Sachmittel bedürfen, oder denen eine der vorstehend beschriebenen Notlage droht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins ist das Sammeln und die Ausgabe von Lebensmitteln des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs. (PDF Satzung)